Damage tolerance
12. und 13.
Baumkontrollkolleg Biostatische
Baumkontrolle 2003
Thomas Sinn
Die Veranstaltungen
im Juli 2003 mit praktischem Schwerpunkt, eintägige Intensivschulungen
in der Durchführung visueller Baumkontrollen, wurden vom Verfasser in
Kooperation mit dem Botanischen Institut der J.-W. Goethe Universität,
Frankfurt/M., wieder mit Erfolg durchgeführt.
In kleinem, begrenztem Teilnehmerkreis bis zu 6 Personen wurden zunächst
die Grundlagen für die Erstellung eines Baumkatasters besprochen. Ein
Baumkataster ist unabdingbare Grundlage für die Durchführung von Baumkontrollen,
bei denen auf statikrelevante Schadsymptome zu achten ist. Werden nach
einem Baumversagen Schadenersatzansprüche gegen den Baumeigentümer geltend
gemacht, kommt es darauf an, ob Baumkontrollen durchgeführt wurden, wie
und wie oft, es stellt sich dann die Frage nach der fachlichen Integrität
des Baumprüfers (Fortbildung, Praxiserfahrung) und letztendlich kommt
es insbesondere darauf an, ob der Schadenseintritt voraussehbar war.
Die eindeutige Vorhersehbarkeit eines möglichen Baumversagens aufgrund
der Ausbildung bestimmter Schadsymptome ist das für die Durchführung der
Baumkontrolle, aber auch das für die Beurteilung eines Schadens nach einem
Baumversagen entscheidende Kriterium.
Bei der Baumprüfung ist auf die Ausbildung von acht eindeutigen statikrelevanten
Schadsymptomen zu achten, die nicht übersehen werden dürfen:
1. Pilzfruchtkörper
holzabbauender Arten (beim Auftreten konsolenförmiger Fruchtkörper am
Baum besteht häufig Gefahr, in Stiel und Hut gegliederte Fruchtkörper
sind meistens weniger gefährlich),
2. fäulebedingte Einwallungen / abgestorbene Rindenpartien (oftmals ein
Symptom für durch den Stammantel gebrochene zentrale Holzfäulen, Feststellung
/ Überprüfung des Fäulefortschrittes zum Beispiel mit einem Stechbeitel),
3. tiefreichende Höhlungen (alte Bäume sind häufig hohl und noch sicher.
Außer der Höhlungstiefe ist vor allem die Reaktion des Baumes für die
visuelle Beurteilung des Schadens von Bedeutung. Ist bei nachlassender
Vitalität keine klare Abgrenzung zwischen dem gesunden Holzkörper und
dem schadhaften Bereich vorhanden, z.B. durch einen kräftigen Wundkallus,
besteht oftmals Bruchgefahr. Ist bei einem vitalen Baum eine klare Abgrenzung
vorhanden und es sind keine weiteren eindeutigen Schadsymptome ausgebildet,
sind die hohlen Bäume meistens noch sicher),
4. V-förmige Vergabelungen (vor allem beim Vorhandensein gleichberechtigter
Stämmlinge, zunehmende Bruchgefahr bei der Ausbildung beidseitiger Holzleisten
an der Ansatzstelle am Stamm sowie beim Vorhandensein einer Wassertasche
mit eingewachsener Rinde – möglichst nicht kappen, sondern –falls möglich-
verletzungsfreier Einbau einer Kronensicherung),
5. angebrochene Äste oder Stämme (ist der Holzkörper durchgehend bis zur
anderen Seite angebrochen, besteht in der Regel Bruchgefahr – Verwechslungsgefahr
mit oberflächlichen Rindenrissen, die an vitalen Bäumen durch kräftiges
sekundäres Dickenwachstum verursacht und hinsichtlich der Verkehrssicherheit
ohne Bedeutung sind),
6. verlassene Spechthöhlen (vor allem an schlank und hoch gewachsenen
Stämmlingen kann Bruchgefahr bestehen, weniger an dicken Baumstämmen),
7. Totäste (Totäste ab ca. 2-3 cm Durchmesser sind möglichst nur über
Verkehrsflächen zu beseitigen, da ökologisch wichtig („Totäste leben“,
viele holzbrütende Insekten u.a.), dabei ist zu bedenken: Nach geltender
Rechtsprechung haftet der Baumeigentümer in der Regel für Schäden durch
herabfallende Totäste),
8. stammnahe, konzentrisch verlaufende und aufklaffende Bodenrisse (Anzeichen
für gelockerte Bäume, nur selten nach Starkregenereignissen und Sturm
/ Orkan auf durchnässten Böden. Verwechslungsgefahr mit Schwundrissen
auf ausgetrockneten, bindigen Böden – in diesen Fällen keine Kippgefahr).
Diese acht eindeutigen Schadsymptome im Rahmen einer fachlich qualifizierten,
sorgfältig durchgeführten und visuell-mechanischen Baumprüfung zu erkennen
ist relativ einfach. Allerdings sind dafür ein Betrachten der Kronen großer
Bäume mit Fernglas, ein Abklopfen der Stammfüße insbesondere dickborkiger
Altbäume vor allem zwischen den Wurzelanläufen, im Verdachtsfall die Durchführung
von punktuellen Funktionsprüfungen des Holzkörpers zum Beispiel mit einem
Stechbeitel (daher die Bezeichnung visuell-mechanische Baumkontrolle)
und die besonders gründliche Baumprüfung gerade bei erschwerten Bedingungen
(Efeu, Stockaustriebe, Steilhang u.a.) unabdingbare Voraussetzungen.
Vorhersehbares Baumversagen kann damit weitgehend ausgeschlossen werden,
der Zweck der Baumkontrolle wird optimal erfüllt: Mit geringstmöglichem
Aufwand wird ein Maximum an Sicherheit erreicht.
Die „hohe Kunst“ der Baumkontrolle stellt die gleichzeitige Beurteilung
festgestellter Schäden hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit dar. Erfahrene
Baumkontrolleure können dadurch die Anzahl weitergehender messtechnischer
Untersuchungen auf durchschnittlich 0,1 % der untersuchten Bäume senken,
d.h. pro 1.000 untersuchten Bäumen ist nur 1 Nachmessung erforderlich.
Die visuell-mechanische Baumprüfung beinhaltet außer der Klopfprobe vor
allem folgendes: Das Schadensausmaß kann meistens im Rahmen der Kontrolle
zum Beispiel mit einem Stechbeitel festgestellt werden.
Außer dem Umfang des Schadens ist insbesondere die baumstatische Grundsubstanz
für die Beurteilung von erheblicher Bedeutung.
Ein frei gewachsener Baum mit natürlicherweise hohen Sicherheitsreserven
kann ohne Verlust der Bruchsicherheit wesentlich stärker Ausfaulen als
ein in Konkurrenz zu Nachbarbäumen schlank und hoch aufgewachsener (Wald-)Baum.
Die Grundsicherheit von Bäumen lässt sich relativ einfach anhand der Wuchsform
und der damit verbundenen h/d-Werte (= Baumhöhen- zu Stammdurchmesser-Werte)
feststellen.
Hinzu kommen die Materialeigenschaften des Holzes je nach Baumart: Taxus
baccata ist eine der sichersten heimischen Baumarten während sich zum
Beispiel Salix alba durch geringe Holzfestigkeiten auszeichnet.
Die theoretischen Grundlagen wurden bei den Baumkontrollkollegs anhand
von schriftlichen Ausführungen, Exponaten, Großfotos von Praxisfällen
und mit Hilfe von Experimenten erläutert. Der alte Baumbestand des Frankfurter
Palmengartens diente anschließend der praktischen Umsetzung der theoretischen
Erkenntnisse. Ein wichtiger Bestandteil der Veranstaltung war wie immer
der kollegiale Austausch von Erfahrungen unter den Teilnehmern.
Dabei zeigte sich unter anderem, dass in Deutschland in zunehmendem Maße
eine vom Verfasser so bezeichnete „Vollkaskomentalität“ zu Tage tritt.
Dies bedeutet, wenn durch einen Baum ein Schaden verursacht wird, so hat
im Sinne dieses Denkens auch jemand dafür verantwortlich zu sein. Ein
Seminarteilnehmer berichtete zum Beispiel, dass er sich als Mitarbeiter
eines Straßenbauamtes durchschnittlich zweimal pro Jahr wegen Schäden
durch Bäume vor Gericht verantworten müsse. Gerichte greifen in diesen
Fällen zur fachlichen Klärung der Schuldfrage häufig auf Baumsachverständige
zurück. Ihre Aufgabe ist es, die Vorhersehbarkeit vor dem Schadenseintritt
zu klären.
Zuerst ist zu prüfen, ob eines der oben genannten acht eindeutigen Schadsymptome
ausgebildet und außerdem ob es schadensursächlich war. Desweiteren stellt
sich in der Regel die Frage nach der Höhe der Belastung, die zu dem Baumversagen
führte sowie zur Art und Weise und Häufigkeit der Baumkontrolle. Es ist
bekannt, dass Baumversagen nicht immer vorhersehbar ist. Vor allem durch
Brüche lebender Äste entstehen die meisten nicht vorhersehbaren baumbedingten
Schäden.
Ursache ist das damage tolerance-Bauprinzip der Bäume, das sich im Laufe
der Evolution als wichtiger Überlebensvorteil herausgebildet hat und das
in der Biomechanik bekannt ist: Der vorgesehene Verlust von Kronenteilen
unter zunehmender Windbelastung, wie Ästen, führt im Sturm zu einer Reduktion
der Windlast und hilft damit den Gesamtorganismus zu erhalten.
KULL und HERBIG (1988) beschreiben das unter starker Belastung vorgesehene
Aufgeben einzelner Einheiten, wie zum Beispiel von Ästen, ohne daß der
Gesamtorganismus zugrunde geht, als "Modulprinzip". Es ist der damage
tolerance (Schadensduldung) der Leichtbautechnik vergleichbar. "Die Taktik
des Verringerns der Windangriffsfläche durch Abwurf von Zweigen, die für
den Kronenaufbau und die Photosyntheseleistung nicht so wichtig sind (Dewit
1992, Höster 1968), läßt sich also auch bei Starkästen in Form von verschiedenen
Bruchlasten beobachten." (BECKER, BRÜCHERT, GENENZ und SPECK 1997).
Das allgemeingültige Modulprinzip der Bäume beziehungsweise ihr damage
tolerance-Bauprinzip führen dazu, dass im Sturm zuerst dünne Zweige brechen
können (dies erhöht die Sicherheit der Äste) und mit zunehmender Belastung
auch immer dickere Äste (dies erhöht die Sicherheit der zentralen tragenden
Strukturen, wie dem Baumstamm). Äste von Bäumen weisen daher natürlicherweise
deutlich geringere Sicherheitsreserven auf als deren Stämme bzw. deren
Wurzel-Erde-Verbund. Deshalb können im Sturm unvorhersehbar gesunde Äste
beziehungsweise Äste mit unbedeutenden kleineren Schäden brechen. Dies
kann durch eine Baumkontrolle in der Regel nicht erfasst werden. Es gibt
nur wenige Fälle des Astbruches, die vorhersehbar sind.
Baumversagen hängt meistens von der einwirkenden Belastung ab. In einer
Auflistung der zunehmenden Windgeschwindigkeiten nach BEAUFORT wird deren
Auswirkungen an Land beschrieben:
Windstärke 3: Blätter und dünne Zweige bewegen sich.
Windstärke 4: Dünne Äste bewegen sich.
Windstärke 5: Kleine belaubte Bäume beginnen zu schwanken.
Windstärke 6: Große Bäume in Bewegung.
Windstärke 7: Bäume in Bewegung.
Windstärke 8: Zweige und kleine Äste brechen.
Windstärke 9: Kleinere Schäden.
Windstärke 10: Bäume werden geknickt und entwurzelt.
Windstärke 11: Schwere Schäden.
Windstärke 12: Verwüstungen.
In dieser mehr als 100 Jahre alten Auflistung wird unbewusst das damage
tolerance-Bauprinzip der Bäume beschrieben. Außerdem wird auch klar, dass
bei höheren Windgeschwindigkeiten mit unvorhersehbaren Schäden durch Bäume
zu rechnen ist. Versicherungen zahlen daher bereits bei Schäden ab Windstärke
8 (stürmischer Wind), allerdings nur, wenn keine eindeutigen Schadsymptome
ausgebildet und schadensursächlich waren.
Dem folgt im Allgemeinen auch die Rechtsprechung. So war an einer vielbefahrenen
Straße bei böigem Wind ein belaubter Ast aus einer Linde gebrochen und
auf einen vorbeifahrenden PKW gefallen. Der Eigentümer des beschädigten
PKW erhob gegen den Verkehrssicherungspflichtigen Klage auf Schadenersatz.
Das OLG Hamm führt in seinem Urteil von 1997 (Aktenzeichen 9U 106/97)
dazu aus, „...dass die Bediensteten der Beklagten auch bei regelmäßig
und sorgfältig durchgeführten Sichtkontrollen nicht hätten erkennen können,
dass der schadenstiftende Ast, der belaubt war, in naher Zukunft brechen
würde....“ Auch vollkommen gesunde Äste könnten plötzlich brechen, „....insbesondere
wenn Wassermangel zu einem Nachlassen der Wachstumsspannungen führe. Bei
ungünstigen Windbelastungen könne jeder Ast, also auch der belaubte und
gesunde Ast, brechen. Diese allgemein bestehende Bruchgefahr von Ästen
sei auch für sorgfältig handelnde Kontrolleure nicht vorhersehbar.“
Das OLG Hamm geht in seinem Urteil sogar noch weiter: „Die Bruchgefahr
eines Astes sei ausnahmsweise nur dann zu erkennen, wenn es im Bereich
eines Druckzwiesels zu Rissbildungen gekommen oder wenn im Astansatz eine
Faulstelle aufgetreten sei. Diese Anzeichen für eine Bruchgefahr seien
bei der vom Boden erfolgenden Sichtkontrolle aber nicht zu erkennen, wenn
die Krankheitssymptome sich oben in der Baumkrone befänden. Dann seien
sie nur von einem Hubsteiger aus zu erkennen, dessen Einsatz für die normale
Sichtkontrolle aber nicht verlangt werden könne....“ (BRELOER, 1998).
Literatur:
BRELOER, H.:. Keine eingehenden Untersuchungen für die überwiegende Anzahl
von Straßenbäumen. Stadt und Grün, Heft 2, S. 77-78 (1998), Patzer Verlag
KULL, U. und A. HERBIG: Pflanzen als natürliche Konstruktionen und das
Prinzip Leichtbau. Mitteilungen des Sonderforschungsbereiches 230 der
Universitäten Stuttgart und Tübingen, Heft 1, S. 27-35 (1988)
BECKER, G., F. BRÜCHERT, V. GENENZ und T. SPECK: Astbruch an Pappeln -
biomechanische und morphometrische Untersuchungen an Populus x canadensis.
Jahrbuch der Baumpflege 1997, S. 204-210, Hrsg.: DUJESIEFKEN, D. und P.
KOCKERBECK, Verlag Bernhard Thalacker GmbH & Co. KG, Braunschweig
Verfasser:
Dipl.-Ing. öbv Sachverständiger Thomas Sinn, Baumkontroll- und Sachverständigenbüro,
Auf dem Niederberg 18, 61118 Bad Vilbel
Abbildungsverzeichnis:
Abbildung 1: Unvorhersehbar: Bruch eines intakten Astes von Catalpa nach
einem Gewittersturm
Abbildung 2: Blick vom Boden in die Krone einer mehr als 100 Jahre alten
Platane, in der Bildmitte angebrochener Starkast
Abbildung 3: Vorhersehbar: Der gleiche Starkast wie in Abbildung 2 vom
gleichen Standort durch ein Fernglas mit 10-facher Vergrößerung betrachtet.
Nässender Schaden, Wundholzbildung an Bruchstelle an zwei Astseiten, Bruchgefahr
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