Folgekosten
von Baumkontrollen
Hinweise zur
Ausschreibung kostensparender Baumkontrollen
Thomas Sinn
Viele Städte, Gemeinden,
Schlossverwaltungen, Straßenbauämter und andere Baumeigentümer beauftragen
Baumsachverständige mit der Durchführung visueller Baumkontrollen hinsichtlich
Verkehrssicherheit und Pflegemängeln. Dabei entstehen je nach der fachlichen
Integrität und Sorgfalt des Baumprüfers in unterschiedlichem Ausmaß Folgekosten
und Eingriffe in die Baumsubstanz.
Für die ausschreibende Stelle ist es schwierig, wenn nicht gar unmöglich,
die Qualität von Baumkontrollen zu beurteilen. Eine DIN-Norm oder andere
Vorgaben gibt es hierzu nicht. Aufgrund dieses Mangels werden von ausschreibender
Seite häufig die Nennung von Referenzobjekten und eine bestimmte, geeignet
erscheinende Kontrollmethode verlangt. Dies sagt jedoch nichts über die
Qualität der zu erwartenden Kontrolle aus. Die Vergabe erfolgt dann in
der Regel an den billigsten Anbieter. Unnötige und hohe Folgekosten können
das Ergebnis dieser Ausschreibungs- und Vergabepraxis sein. Bei Beachtung
einfacher Regeln lässt sich dies weitgehend vermeiden. In diesem Beitrag
werden anhand eines Praxisfalles erstmals die unterschiedlichen Ergebnisse
verschiedener Baumkontrollen an einem städtischen Baumbestand mit mehr
als 5.000 Bäumen dargestellt und Hinweise zur Ausschreibung kostensparender
Baumkontrollen gegeben.
Im konkreten Fall wurden durch ein Sachverständigenbüro ein Baumkataster
für eine Stadt erstellt und Baumkontrollen durchgeführt (in der Folge
als Erstkontrolle bezeichnet). Die Kontrollen an 5.067 Bäumen wiesen offenbar
Mängel auf. Unter anderem waren laut Sichtkontrolle 144 Bäume zu fällen.
Die Stämme gefällter Bäume waren jedoch immer wieder vollkommen gesund
und intakt, wie Mitarbeiter der betroffenen Stadt mitteilten. Außerdem
sollten an 340 Bäumen weitergehende (meßtechnische) Untersuchungen durchgeführt
werden. Dieser Folgeauftrag wurde nicht mehr vergeben.
Statt dessen wurde etwas mehr als 1 Jahr nach dieser Erstkontrolle ein
anderes Sachverständigenbüro mit einer erneuten visuellen Sichtprüfung
des Baumbestandes beauftragt (in der Folge als Nachkontrolle bezeichnet).
Die visuelle Nachprüfung zeigte die unterschiedlichen Folgen qualitativ
verschiedener Baumkontrollen an dem gleichen Baumbestand auf.
1. Unnötig hohe
Folgekosten
METHODIK DER ERSTKONTROLLE
Die visuellen Baumkontrollen wurden durch eine in der VTA-Methode geschulte
Fachkraft durchgeführt. Die Baumbeurteilung erfolgte anhand eines Kriterienkataloges
mit 139 standartisierten Schadensarten beziehungsweise 105 standartisierten
Maßnahmeempfehlungen. Als Ergebnis der visuellen Sichtprüfungen wurden
an dem Baumbestand von 5.067 Bäumen 5.387 Einzelmaßnahmen empfohlen.
METHODIK DER NACHKONTROLLE
Die nachfolgenden visuell-mechanischen Baumkontrollen wurden durch einen
öffentlich bestellten und vereidigten Baumsachverständigen auf der Grundlage
der Biostatischen Baumkontrollmethode durchgeführt. Dabei wird unterschieden
in acht eindeutig statikrelevante Schadsymptome und mehr als 20 hinweisende
Symptome / Anzeichen im Baumumfeld. Die Stammfüße aller älteren Bäume
wurden abgeklopft, gegebenenfalls erfolgten Funktionsprüfungen des Kambiums
sowie des Ausmaßes von Fäulen mit einem Stechbeitel (daher die Bezeichnung
visuell-mechanische Baumkontrolle). Die Untersuchung der Kronen großer
Bäume wurde mit einem Fernglas durchgeführt. Als Ergebnis dieser nachfolgenden
Baumkontrollen an dem gleichen Baumbestand wurden 1.021 Maßnahmen empfohlen.
Außerdem wurde an 75 Bäumen die Beseitigung von Stolperstellen im Gehwegbelag
über 2 cm Höhe vorgeschlagen.
Diagramm 1:
Vergleich der Maßnahmeempfehlungen nach verschiedenen Baumkontrollen an
dem gleichen Baumbestand (5.067 Bäume).
Der Vergleich des Ergebnisses der verschiedenen Baumkontrollen zeigt,
daß nach der Erstkontrolle mehr als 4.000 Maßnahmen zuviel empfohlen wurden.
Die zeitliche Differenz zwischen den Kontrollen ist im vorliegenden Fall
von untergeordneter Bedeutung, da fast alle bei der Erstkontrolle vorgeschlagenen
Maßnahmen (bis auf viele Fällungen) zum Zeitpunkt der nachfolgenden Untersuchungen
nicht durchgeführt waren. Die durch die zwischenzeitlich erfolgten Fällungen
reduzierte Baumanzahl wurde bei der Nachkontrolle durch Neuaufnahmen kompensiert
(es wurden 5.108 Bäume nachkontrolliert).
Einige Beispiele abweichender Maßnahmeempfehlungen:
TOTHOLZBESEITIGUNG
Erstkontrolle: Es wurden 823 Maßnahmeempfehlungen zur Totholzbeseitigung
notiert, bei der Nachkontrolle nur 255. Die Ursache: Bei
der Erstkontrolle wurde offenbar ohne Abwägung des Risikos fast jeder
Baum mit Totholzbildung festgehalten. Bei der Nachkontrolle wurden nur
Bäume mit sicherheitsrelevantem Totholz notiert, d.h. es erfolgte jeweils
eine Risikoabwägung.
KRONENPFLEGE
Bei der Erstkontrolle wurden 683 Kronenpflegeschnitte empfohlen,
als Ergebnis der Nachkontrolle nur 10. Gemäß Definition
der ZTV-Baumpflege waren tatsächlich nur an 10 Bäumen Kronenpflegeschnitte
erforderlich. Die viel zu hohe Anzahl laut Erstkontrolle kann fachlich
nicht begründet werden. Ebensowenig lässt sich die hohe Anzahl von 225
Erziehungs-/Aufbauschnitten laut Erstkontrolle fachlich begründen (tatsächlich
waren nur 5 erforderlich).
EINBAU VON KRONENSICHERUNGEN
Der Einbau von Kronensicherungssystemen an Stämmlingen ist nur bei bestimmten
Zwieselbildungen erforderlich. Dies war laut Nachkontrolle nur
an 2 Bäumen notwendig. Bei der Erstkontrolle hingegen wurde
an 29 Bäumen diese Maßnahme empfohlen.
WEITERGEHENDE (MESSTECHNISCHE) UNTERSUCHUNGEN Diese Maßnahme wurde nach
der Erstkontrolle an 340 Bäumen empfohlen. Laut Nachkontrolle
waren weitergehende meßtechnische Untersuchungen nur an 2 Bäumen
erforderlich beziehungsweise sinnvoll. Die viel zu hohe Anzahl laut Erstkontrolle
kann fachlich nicht begründet werden.
Das Zuviel an Maßnahmen
führt zu erheblichen Folgekosten. Um die Folgekosten der verschiedenen
Baumkontrollen am gleichen Baumbestand näherungsweise zu beziffern, wurden
für die Einzelmaßnahmen Durchschnittspreise zugrundegelegt. Demnach hätten
sich nach der Erstkontrolle Folgekosten in Höhe von etwa € 516.000,--
ergeben, die Nachkontrolle führte zu Folgekosten in Höhe von etwa €
88.500,-- (Auftragswert der visuellen Sichtprüfungen je etwa € 15.000,--).
Diagramm 2:
Vergleich der Folgekosten von Baumkontrollen (Durchschnittspreise) für
den gleichen Baumbestand (5.067 Bäume, Legende siehe Diagramm 1)
2. Unnötige Schädigung
bzw. Fällung von Bäumen
Gravierende Eingriffe
in die Baumsubstanz führen immer zu einer nachhaltigen Schädigung und
sollten möglichst vermieden werden. Auch hier zeigte der Baumkontrolleur
bei der Erstkontrolle offenbar ein oftmals unnötig hohes Sicherheitsbedürfnis
beziehungsweise es erfolgte eine fehlerhafte Gefahreneinschätzung.
Maßnahme A: Erstkontrolle B: Nachkontrolle
Kronensicherungsschnitt /-reduktion /-entlastung: A: 64 Bäume B: 12 Bäume
Zwiesel entfernen: A: 10 Bäume B: 1 Baum
Kronenteileinkürzung: A: 2 Bäume B: 0
Fällung: A: 144 Bäume B: 48 Bäume (+ 3 Bäume nicht im Baumkataster)
Durch weitergehende Untersuchungen mit bohrenden Verfahren werden Bäume
geschädigt. Daher sollten sie nur in begründeten Ausnahmefällen zum Einsatz
kommen. Als Ergebnis der Erstkontrollen wurden 340 weitergehende (meßtechnische)
Untersuchungen empfohlen, obwohl dies laut Nachkontrolle tatsächlich nur
an 2 Altbäumen erforderlich ist. An diesen zwei Bäumen wurde vom Nachkontrolleur
der Einsatz verletzungsfreier, statikintegrierter Neigungs- und Dehnungsmessungen
empfohlen.
3. Eindeutige Schadsymptome übersehen
Insgesamt wurden bei
der Erstkontrolle an etwa 10 Altbäumen die Ausbildung eindeutiger Schadsymptome
und Kipp-/Bruchgefahren übersehen beziehungsweise falsch eingeschätzt.
Dies sind vor allem verlassene Spechthöhlen an schlanken, hoch gewachsenen
Bäumen mit hohen h/d-Werten und geringen Sicherheitsreserven,
abgestorbene Stammpartien mit tiefreichend eingefaulten Wurzelstöcken
und
ganzjährig ausgebildete Pilzfruchtkörper von Lackporling, Pflaumenfeuerschwamm
und Eschenbaumschwamm.
Nachfolgend werden drei kipp-/bruchgefährdete Bäume näher beschrieben,
an denen deutlich ausgeprägte Schadsymptome bei der Erstkontrolle übersehen
wurden.
3.1 Robinie an vierspuriger Hauptverkehrsstraße
Feststellungen laut
Nachkontrolle: Der Baum wies die Ausbildung von Pilzfruchtkörpern des
Eschenbaumschwammes, eines Weißfäuleerregers, an allen Seiten am Stammfuß
auf. Es bestand augenscheinlich akute Kipp-/Bruchgefahr. Der Baum mußte
noch vor Beendigung der Baumkontrollen gefällt werden.
Feststellungen laut Erstkontrolle davor: Der Baumkontrolleur hatte den
gravierenden Pilzbefall übersehen. Dafür empfahl er unnötigerweise einen
Lichtraumprofilschnitt, den Einbau einer Auffangsicherung und die Durchführung
eines Kronenpflegeschnittes.
Abb. 1
Habitus der pilzbefallenen Robinie
Abb. 2
Übersehen: Stammfuß der Robinie mit weit fortgeschrittenem Befall durch
den Eschenbaumschwamm
3.2 Birke auf Kinderspielplatz
Feststellungen laut
Nachkontrolle: Auf über der Hälfte des Stammumfanges war der Holzkörper
durch eine Weißfäule zerstört, der Wurzelstock war tiefreichend eingefault
und es bestand akute Kipp-/Bruchgefahr (der statikrelevante Schaden wurde
vor allem durch Abklopfen des Stammfußes und Nachprüfungen mit dem Stechbeitel
festgestellt). Der Baum mußte noch vor Beendigung der Baumkontrollen gefällt
werden.
Feststellungen laut Erstkontrolle davor: Der Baumkontrolleur hatte den
gravierenden Stammfußschaden übersehen. Dafür empfahl er unnötigerweise
einen Lichtraumprofilschnitt, das Nachschneiden von Aststummeln und die
Durchführung eines Kronenpflegeschnittes.
Abb. 3
Habitus der Birke mit weit fortgeschrittener Wurzelstockfäule (mittlerer
Baum)
Abb. 4
Übersehen: Abgestorbene Stammpartie mit tiefreichend eingefaultem Wurzelstock
an der Birke (bei der Nachkontrolle freigelegt)
3.3 Zierkirsche an Straße / Geh-/Radweg
Feststellungen laut
Nachkontrolle: Ausbildung eines alten Pilzfruchtkörpers eines Lackporlings
am Stammfuß. Der Wurzelstock war tiefreichend eingefault und es bestand
akute Kipp-/Bruchgefahr. Der Baum mußte noch vor Beendigung der Baumkontrollen
gefällt werden.
Feststellungen laut Erstkontrolle davor: Der Baumkontrolleur hatte den
statikrelevanten Pilzbefall übersehen. Dafür empfahl er unnötigerweise
einen Kronenpflegeschnitt.
Abb. 5
Übersehen: Pilzfruchtkörper eines Lackporlings und weit fortgeschrittene
Wurzelstockfäule an der Zierkirsche
Im Schadenfall kann das Übersehen deutlich ausgeprägter, eindeutig statikrelevanter
Schadsymptome schwerwiegende Folgen haben: Die Haftpflichtversicherung
des Baumkontrolleurs kann wegen grober Fahrlässigkeit die Zahlung verweigern.
Im schlimmsten Fall könnte sogar der Auftraggeber in Regreß genommen werden,
da er ein ungeeignetes Büro mit der Durchführung der Kontrollarbeiten
beauftragt hat.
So wie die Abnahme eines Gartens nach dessen Fertigstellung erfolgt, sind
auch Baumkontrollen durch den Auftraggeber abzunehmen, zumindest durch
stichprobenartige Überprüfung der Arbeit. Hierzu kann man auch einen externen
(nicht an der Ausschreibung beteiligten) Baumsachverständigen hinzuziehen.
Fazit und Hinweise für Ausschreibungen zur Optimierung von Baumkontrollen
Der beschriebene Praxisfall
zeigt, dass bei Baumkontrollen durch Sachverständigenbüros qualitativ
verschieden gearbeitet wird. Bei der Wahl eines ungeeigneten Büros können
erhebliche unnötige Folgekosten entstehen und unnötige Schäden an wertvollem
Baumbestand verursacht werden. Die monetären Schäden stehen dann in keinem
Verhältnis zu den Kosten der Kontrollen.
Im beschriebenen Praxisfall hätten die unnötigen Folgekosten –zu Lasten
des städtischen Haushaltes- nach der Erstkontrolle mehr als € 400.000,--
betragen.
Bei der Wahl eines ungeeigneten Büros muß damit gerechnet werden, dass
intakte Bäume als gefährlich eingestuft und gefällt oder gekappt und tatsächlich
kipp-/bruchgefährdete Bäume übersehen werden. Dadurch wird eine Baumkontrolle
nicht nur sinnlos, sondern sie verkommt zur aktiven Vernichtung von Kapital
und wertvoller Baumsubstanz. Es liegt in der Verantwortung der ausschreibenden
Stellen, nur geeignete und verantwortungsbewusste Büros mit solchen Arbeiten
zu betrauen. Hier gibt es bereits über die Ausschreibung verschiedene
Möglichkeiten, mehr Sicherheit in der Auswahl des richtigen Büros zu bekommen.
ANZAHL DER FOLGEMASSNAHMEN
In der Ausschreibung
eines Staatlichen Hochbauamtes zu Baumkontrollen heißt es an einer Stelle
„Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für alle erforderlichen Maßnahmen....
(ca. 20 % des Bestandes)“. Dieser prozentuale Anteil an Folgemaßnahmen
–bezogen auf die Anzahl der untersuchten Bäume- ist ein alter und noch
immer gültiger Erfahrungswert und ein Maßstab für fachlich qualifizierte
und vor allem hinsichtlich der Folgekosten verantwortungsbewusst durchgeführte
Sichtkontrollen. Die 20 %-Regel ist ein allgemeingültiges Qualitätskriterium
für Baumkontrollen und sollte wie in dem o.g. Beispiel einer Ausschreibung
schon im Ausschreibungstext auftauchen, damit im vornherein klar ist,
was erwartet wird und erwartet werden kann. Ungeachtet der Altersstruktur
und des Pflegezustandes wurden bei eigenen Baumkatastern bzw. Baumkontrollen
an städtischem Baumbestand, in Schlossgärten, an Baumbeständen von Straßenbauämtern
und Naturschutzbehörden stets Werte > 5 % und < 25 % erreicht.
ART UND WEISE DER KONTROLLE
Desweiteren sollte ungeachtet der Bezeichnung der Kontrollmethode eine
visuell-mechanische Baumprüfung verlangt werden, d.h. ein Abklopfen der
Stammfüße aller älteren und insbesondere dickborkigen Bäume, gegebenenfalls
die Durchführung von Funktionsprüfungen des Kambiums sowie des Ausmaßes
von Fäulen zum Beispiel mit einem Stechbeitel. Dies stellt auch zum Vorteil
des Baumprüfers sicher, dass gründlich untersucht wird und statikrelevante
Stockfäulen nicht übersehen werden. Die Untersuchung der Kronen großer
Bäume hat mit einem Fernglas zu erfolgen.
WEITERGEHENDE (MESSTECHNISCHE)
UNTERSUCHUNGEN
Es bedarf großen Vertrauens, wenn das die Baumkontrollen ausführende Büro
auch mit den weitergehenden (messtechnischen) Untersuchungen betraut wird.
So wurden in dem beschriebenen Praxisfall als Ergebnis der Erstkontrolle
an rund 6,7 % des Baumbestandes weitergehende (messtechnische) Untersuchungen
empfohlen, während sie tatsächlich nur an weniger als 0,1 % des Baumbestandes
erforderlich bzw. sinnvoll waren.
Von einem dreisten Fall berichtet ein norddeutsches Straßenbauamt: An
verschiedenen Landesstraßen sollten 2.340 Straßenbäume kontrolliert werden.
Der Auftrag wurde nach dem Bestbieter-Prinzip vergeben. Das Ergebnis der
Kontrolle: Es wurden an rund 26 % der Straßenbäume weitergehende (messtechnische)
Untersuchungen empfohlen. Richtwert bei fachlich qualifizierten visuell-mechanischen
Baumkontrollen ist 0,1 % bis maximal 0,5 % des Baumbestandes.
Entweder sollten bei Ausschreibungen diese Richtwerte vorgegeben werden
oder die weitergehenden (messtechnischen) Untersuchungen sollten nicht
als Folgeauftrag vergeben werden. Sie sollten dann als eigene Pauschalpreis-Position
bereits in der Ausschreibung zu den Baumkontrollen aufgeführt und im Vergleich
der Angebote entsprechend berücksichtigt werden. Erfahrene Büros wissen
bei größeren Baumbeständen um die Anzahl notwendiger Nachuntersuchungen
und können die Kosten kalkulieren.
Wie bereits erwähnt sind Referenzen wenig aussagekräftig. Sie können nur
nachweisen, dass ein Büro auf dem Gebiet tätig ist. Eine Nachfrage bei
den Auftraggebern der Referenzobjekte führt nur dann zu einem aussagekräftigen
Ergebnis, wenn konkrete Zahlen zur Anzahl von Maßnahmen nach den Kontrollen
und zur Anzahl weitergehender messtechnischer Untersuchungen vorliegen.
Genausowenig sollte eine namentlich bestimmte Kontrollmethode verlangt
werden. Damit lässt sich weder eine Rechtssicherheit noch eine besondere
Qualität erkaufen, wie zum Beispiel der beschriebene Praxisfall deutlich
aufzeigt.
Die Arbeit des Baumkontrolleurs sollte zumindest stichprobenartig geprüft
werden. Insbesondere sollten die textlichen Begründungen für Fällungen,
Kappungen, Einbau von Kronensicherungen und weitergehende (messtechnische)
Untersuchungen durchgelesen und auf Plausibilität geprüft und die Tatsachen
an einigen Bäumen in Augenschein genommen werden.
Standardtexte („Pilzbefall am Stamm“ usw.) reichen für die Begründung
solcher Maßnahmen nicht aus. Ein geeignetes Büro liefert zumindest außer
der Bestimmung der Pilzart auch eine Beschreibung des Schadbildes und
–falls im Rahmen der Kontrolle möglich- die Ergebnisse der mechanischen
Prüfung des Schadens.
Letztendlich ist noch ein Augenmerk auf die Qualifikation des Baumkontrolleurs
zu richten: Werden die Arbeiten zum Beispiel von einem geprüften Fachagrarwirt
für Baumpflege oder einem öffentlich bestellten und vereidigten Baumsachverständigen
durchgeführt, ist die Wahrscheinlichkeit der Durchführung einer qualifizierten
Baumkontrolle größer als wenn zum Beispiel eine angelernte Fachkraft mit
diesen Arbeiten betraut wird. Sicherheit in der Beurteilung der Qualität
einer Baumkontrolle geben allerdings nur die o.g. konkreten Zahlenwerte.
LITERATUR:
D. Dujesiefken, A. Wohlers und Th. Kowol: Baumkontrolle nach Baumarten
differenziert- typische Schadsymptome bei Linde, Eiche und Roßkastanie.
In: Jahrbuch der Baumpflege, Verlag Bernhard Thalacker 1999
H. Reinartz und M. Schlag: Integrierte Baumkontrolle (IBA). STADT UND
GRÜN Heft 10, Patzer Verlag 1997
Thomas Sinn: Teure Baumkontrollen. Stellungnahme zu dem unter dem Titel
„Anmerkungen zur Baumkontrolle“ erschienenen Leserbrief von MATTHIAS ZORN,
Usingen, in STADT UND GRÜN 48 (1999) Heft 7, Seite 431. In STADT UND GRÜN
48 (1999) Heft 9, Seite 583, Patzer-Verlag Thomas Sinn: Teure Baumkontrollen.
Ergänzung zu dem o.g. eigenen Leserbrief in STADT UND GRÜN 48 (1999) Heft
9, Seite 583. In STADT UND GRÜN 48 (1999) Heft 11, Seite 734, Patzer-Verlag
Thomas Sinn: Biostatische Baumkontrolle - Teil 1: Pilze und ihre Bedeutung
für die Baumstatik. STADT UND GRÜN 49 (2000) Heft 7, Seite 477-484, Patzer-Verlag
Thomas Sinn: Biostatische Baumkontrolle - Teil 2: Weitere eindeutige Schadsymptome
und ihre Bedeutung für die Baumstatik. STADT UND GRÜN 49 (2000) Heft 9,
Seite 625-633, Patzer-Verlag
Thomas Sinn: Biostatische Baumkontrolle - Teil 3: Hinweisende Symptome
/ Anzeichen und ihre Bedeutung für die Baumstatik. STADT UND GRÜN 49 (2000)
Heft 10, Seite 702-707, Patzer-Verlag
Thomas Sinn: Baumkontrollen - Das Modell des Ingenieurbaumes und der biologische
Baum. STADT UND GRÜN 50 (2001) Heft 1, Seite 58-69, Patzer-Verlag
www.baumstatik.de
ZTV-Baumpflege - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien
für Baumpflege und Baumsanierung. Hrsg.: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung
Landschaftsbau e.V. (FLL), 53840 Troisdorf (2001)
Alle Fotos und Diagramme vom Verfasser.
ANSCHRIFT: Baumkontroll- und Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. öbv Sachverständiger
Thomas Sinn Auf dem Niederberg 18 61118 Bad Vilbel
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