Baumgrößen im NachbarrechtEin Vorschlag zur Einteilung in Größenklassen und zur AbstandsregelungThomas SinnBäume sind die größten
Lebewesen der Erde. Nach Angaben aus der Literatur können sie an ihrem
natürlichen Standort je nach Gattung und Art im Alter über 100 m hoch
werden. Ein australischer Eucalyptus regnans soll, wenn das überlieferte
Maß zutrifft, im Jahr 1885 eine Höhe von 143 m erreicht haben. In Mitteleuropa werden solche Baumdimensionen nicht erreicht. Hier werden freistehende Bäume zum Beispiel in der Regel nicht wesentlich höher als etwa 35 m. Der höchste dem Verfasser bekannte freistehende Baum der Bundesrepublik Deutschland ist ein Mammutbaum im Staatspark "Fürstenlager" von Bensheim-Auerbach, der nach Angaben der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten 53 m hoch ist. Im städtischen Bereich beeinflussen Altbäume unter anderem aufgrund ihrer Größe die Wohnqualität, die Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken und damit den Grundstückswert. Beeinträchtigungen, zum Beispiel durch Überhang und die starke Verschattung von Gebäuden, sind oftmals die Folge falscher Baumartenwahl. Zu den Mindestgrenzabständen bei Neupflanzungen gelten in der Bundesrepublik Deutschland die Bestimmungen der verschiedenen Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer. Zur Übersicht werden einige dieser Regelungen vorgestellt (Ausnahmebestimmungen in den Gesetzen, wie zum Beispiel die Regelungen für Hecken, werden nicht aufgeführt): * Das Niedersächsische
Nachbarrechtsgesetz legt den Grenzabstand von Bäumen und Sträuchern nach
ihrer Höhe fest. * In Bayern ist für Gehölze, die über 2 m hoch wachsen, ein Grenzabstand von mindestens 2 m einzuhalten, für eine Höhe unter 2 m ein Abstand von 0,50 m * Das Hessische Nachbarrechtsgesetz unterscheidet zwischen sehr stark wachsenden Bäumen (Mindestabstand = 4 m) und stark wachsenden Bäumen (Mindestabstand = 2 m) sowie den Obstbäumen und Sträuchern, jeweils nach ihrer Wuchsstärke. * In Schleswig-Holstein gilt für Gehölzhöhen bis zu 1,20 m keine Abstandsregelung, für Gehölze über 1,20 m Höhe gilt ein Mindestabstand, der einem drittel ihrer Höhe entspricht. Da dies für alle Teile des Gehölzes gilt, darf zum Beispiel ein Zweig in 3 m Höhe nicht näher als 1 m an das Nachbargrundstück heranwachsen. Eine detaillierte Übersicht über die unterschiedlichen aktuellen Regelungen gibt Kaub (1994). Die verschiedenen Gesetze legen, wie das Hessische Nachbarrechtsgesetz, oft Grenzabstände nach den artspezifischen Wuchsstärken von Bäumen fest. Maßgebend ist die Größe des oberirdischen Baumteiles im Alter. In diesen Nachbarrechtsgesetzen werden zur Orientierung beispielhaft Gattungen und Arten genannt. Nicht genannte Baumarten sollen zugeordnet werden. Abweichungen zwischen den jeweiligen Gesetzen bei der Einteilung einzelner Gattungen und Arten in Wuchsstärken weisen auf unterschiedliche Meinungen über die möglichen Größen von Altbäumen hin. Dies wird auch beim
Vergleich von Angaben aus der Literatur deutlich. Beispiel Aesculus hippocastanum:
Der Baum wächst oberirdisch mit seinem Sproß und unterirdisch mit seinen Wurzeln. Zur Ausbreitung und zu den Abmessungen der Wurzelsysteme freistehender Altbäume ist wenig bekannt. Extensives Wurzelwachstum weisen zum Beispiel Pappeln und Weiden auf. Diese können als freistehende Bäume und je nach den Standortbedingungen einzelne Wurzeln mehr als 30 m vom Stamm fort ausbilden und zum Beispiel in Kanalrohre einwachsen. Für die Nachbarrechtsgesetze und deren Einteilung in Wuchsstärken von Gehölzen spielen die Größen der Wurzelsysteme keine Rolle. Im nachfolgenden soll nur zu den Abmessungen der Sproßteile von Baumarten Stellung genommen werden. Daraus kann auf erforderliche Grenzabstände bei Neupflanzungen geschlossen werden. Abmessungen von Bäumen werden bislang nur durch die Angaben zu: "Stammumfang", "Baumhöhe" und "Kronenbreite" beschrieben. Der Stammumfang sagt nur sehr wenig über die tatsächliche Größe eines Baumes aus (er kann zum Beispiel bei alten Lindenbäumen Mitteleuropas trotz relativ kleiner Krone mehr als 12 m betragen). In Diagramm 1 werden aus 1000 Meßdaten zur Baumstatik die Daten von 920 freistehenden Bäumen vorgestellt (80 der 1000 untersuchten Bäume waren Bestandsbäume beziehungsweise keine Altbäume. Sie sind nicht repräsentativ und wurden ausgeschieden). DIAGRAMM 1: Vergleich Stammdurchmesser und Windangriffsfläche Die schwankenden Angaben der Literatur zu Höhen und Breiten von Baumarten sind für die Beschreibung der tatsächlichen artspezifischen Baumgrößen ebenfalls wenig geeignet. Die Angaben zu maximalen Baumhöhen beziehen sich zumeist auf Waldbestandsbäume, die maximaler Kronenbreiten auf freistehende Bäume. Zudem können zwei Maßzahlen eine unregelmäßig geformte Fläche, wie sie jeder Baum in seiner Ansicht darstellt, nicht genau beschreiben. Wie groß kann eine bestimmte Baumart im Alter aber tatsächlich werden? DIAGRAMM 2: Vergleich Baumhöhe und Windangriffsfläche Die Stamm- und Kronenfläche, das heißt die Windangriffsfläche, ist ein genaues Maß der tatsächlichen Baumgröße. Das Sachverständigenbüro G. Sinn bzw. die Arbeitsstelle für Baumstatik untersuchten seit 1981 -wie bereits erwähnt- 1000 Bäume eingehend auf ihre Stand- beziehungsweise Bruchsicherheit. Grundlage dieser Untersuchungen war die Feststellung der individuellen Windlasten der Untersuchungsbäume. Dazu wurden unter anderem durch metrische Messung die Baumdimensionen (Stammumfang und Baumhöhe) ermittelt. Die Windangriffsflächen wurden fotooptisch erfaßt. In den Diagrammen 3-5 werden aus der oben genannten Datensammlung die maximalen Stammdurchmesser, die maximalen Baumhöhen und die maximalen Windangriffsflächen freistehender Bäume Mitteleuropas, getrennt nach Baumarten beziehungsweise -sorten, vorgestellt (die Daten aller Diagramme wurden aus Untersuchungen in Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, den Niederlanden und Österreich ausgewählt). DIAGRAMM 3: Vergleich
Stammdurchmesser und Baumart Die Windangriffsfläche, das heißt die windangeblasene Stamm- und Kronenfläche der Bäume, wurde -wie bereits erwähnt- über ein Foto ermittelt (das Verfahren und die Methodik wurden in zahlreichen Aufsätzen in Fachzeitungen und -büchern eingehend beschrieben). Mit den 920 Daten zu Windangriffsflächen von freistehenden mitteleuropäischen Bäumen stehen aussagekräftige Eckwerte zur Beschreibung ihrer tatsächlichen Abmessungen im Alter zur Verfügung. DIAGRAMM 5: Vergleich Windangriffsfläche und Baumart Die tatsächliche Baumgröße wird durch die maximale Windangriffsfläche im Alter beschrieben. Sie ist ein Orientierungswert für die Einteilung mitteleuropäischer Bäume in Wuchsstärkeklassen und kann als Grundlage für die Einhaltung von Grenzabständen dienen. Eine Beeinträchtigung durch Bäume, zum Beispiel die Verschattung von Grundstücken, kann sich sowohl aus ihrer Höhe als auch aus ihrer Breite ergeben. Die Säulenpappel kann mehr als 30 m hoch werden, dabei aber nur etwa 6 m breit. Die freistehende Libanonzeder kann bei 21 m Höhe einen Kronendurchmesser von 34 m erreichen. Aus der Windangriffsfläche (A) läßt sich der unmittelbare "Einwirkungsbereich" durch den Baumkörper ermitteln. Für beispielsweise 346 m² Segelfläche (siehe Diagramm 5, Ulmus glabra) ergibt sich nach der Formel Wurzel aus A ein Einwirkungsbereich von 18,60 m (sowohl in der Höhe als auch in der Breite). Hierbei wird ungeachtet der zahlreichen Formen der verschiedenen Arten die Segelfläche des Baumes vereinfachend als quadratischer Körper betrachtet. Der für Nachbargrundstücke "zumutbare" Grenzabstand von Bäumen kann dann, insbesondere unter Berücksichtigung ökologischer Belange, nach Ansicht des Verfassers aus einem Abstand von einem drittel des wie oben ermittelten Einwirkungsbereiches errechnet werden. Für eine Seitenlänge von 18,60 m nach oben genanntem Berechnungsbeispiel für Ulmus glabra ergibt sich: 18,60 m geteilt durch 3 = ein Mindestgrenzabstand von 6,20 m, in einer 50-cm-Staffelung entspricht dies abgerundet = 6,00 m. Außer nachbarlichen Belangen wird eine solche Regelung der erforderlichen Durchgrünung der Städte gerecht (eine "gewisse" Beeinträchtigung durch den Bewuchs auf Nachbargrundstücken muß dabei allerdings hingenommen werden). Die Formel Wurzel aus A / 3 könnte bei Neupflanzungen Bemessungsgrundlage für die Einhaltung von Grenzabständen (gemessen ab Stammitte) sein und ist Grundlage für die Vorgaben zu baumartspezifischen Grenzabständen laut Diagramm 6. Zur praktischen Handhabung wurde eine 50-cm-Staffelung gewählt, so daß Baumarten und -sorten in Gruppen zusammengefaßt werden können. Im Diagramm werden sie farblich unterschieden. DIAGRAMM 6: Vergleich Grenzabstand und Baumart Die vorgestellte Auflistung von Baumarten und -sorten nach ihrer maximalen Größe im Alter ist nicht vollständig. Unter Umständen sind noch größere Exemplare als unter den hier vorgestellten Baumarten bekannt oder es können Daten zu bislang nicht vorgestellten Altbäumen anderer Baumarten geliefert werden. Bei Zusendung der Daten übernimmt der Verfasser die Auswertung. Es werden dafür lediglich die Angaben der exakt zum Beispiel mit einem Baumhöhenmesser gemessenen Baumhöhe, der Stammumfang in 1,30 m Höhe sowie ein Polaroid-Foto der Windangriffsfläche, das heißt der Baumkontur, unterschieden nach Stamm und Krone (die Zeichnung der Baumkontur ist vom Fotostandpunkt vor Ort zu fertigen), benötigt. Für weitergehende Auswertungen sind zudem die Ortshöhe, das heißt die Standorthöhe des Baumes, sowie Angaben zu den Umgebungsbedingungen erforderlich. Ein Übersichtsfoto des Baumes sowie seiner Umgebung sind hierbei hilfreich. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen, das heißt die Angaben zu maximalen Stammumfängen, Baumhöhen und Windangriffsflächen sowie des erforderlichen Grenzabstandes, sollen gegebenenfalls in der Fachzeitschrift STADT UND GRÜN mitgeteilt werden.
|