Baumgutachten bieten wir zu allen Themenbereichen rund um den Baum an (nachfolgend vor allem Arbeitsschwerpunkte):
1. Baumkataster
In einem Baumkataster wird ein Baumbestand systematisch erfasst. Neben einer erstmaligen Aufnahme der Baumgrunddaten wird eine Bestimmung des Baumstandortes durchgeführt, die Verkehrssicherheit geprüft und erforderlichenfalls werden baumpflegerische Maßnahmen vermerkt.
Durch die Nutzung einer speziellen, an die Erfordernisse eines Baumkatasters angepassten EDV-Lösung kann damit eine Dokumentation der Kontrollen erfolgen, besonders aber die zielgerichtete und effiziente Verwaltung des Baumbestandes. Wir bieten unseren Kunden bei größeren Baumbeständen eine einfach zu bedienende, praxisorientierte Softwarelösung im Rahmen der von uns durchgeführten Kontrollen zur eigenständigen Nutzung an, das Baumkontrollprogramm securitree©.
2. Visuelle Baumkontrollen
Baumeigentümer müssen sich mit Fragen der Verkehrssicherheit von Bäumen befassen und damit, wie Schadensfälle zu verhindern sind. Mit einer jährlich durchzuführenden Zustandsuntersuchung wird im Rahmen einer Regelkontrolle der in einem Baumkataster erfassten Bäume den Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht genüge getan. Als Baumsachverständige übernehmen wir mit unseren hoch spezialisierten Fachkräften (Dipl.-Ing., B. SC.) diese Aufgabe für Sie. Dabei führen wir in einem Arbeitsgang über die Anforderungen einer einfachen Baumkontrolle hinaus mit einfachen Hilfsmitteln bereits Baumuntersuchungen durch, so dass nur noch sehr wenige weitergehende (messtechnische) Untersuchungen erforderlich werden. Wir behalten auch stets die baumpflegerischen Folgekosten von Baumkontrollen im Auge und beschränken Maßnahmen auf das erforderliche Maß.
3. Pilzerkrankungen an Bäumen
Wesentliches eindeutiges Schadsymptom an Bäumen ist das Auftreten von Pilzfruchtkörpern holzzerstörender Arten. Wir kennen nicht nur die verschiedenen bedeutsamen Pilzarten, sondern können anhand der Schadbilder eine Einordnung der Gefährlichkeit eines Pilzbefalls vornehmen. Im Zweifel kann eine baumstatische Analyse klare und eindeutige Ergebnisse zur Stand- und Bruchsicherheit eines pilzbefallenen Baumes liefern.
4. Standsicherheitsmessung von Bäumen – AfB-Methode
In unserem Büro wurde im Jahr 1980 die Baumstatik von GÜNTER SINN† erfunden. Bis heute sind wir das führende Baumstatikbüro. Die Standsicherheitsfrage, das heißt die Frage ob ein Baum mit seinem Wurzelwerk sicher im Boden verankert ist, kann nur mit einem windlastorientierten Zugversuch aussagekräftig geprüft werden. Keine Frage, das ist ein aufwändiges Verfahren. Die AfB-Methode bringt dafür jedoch zuverlässige Ergebnisse, ist verletzungsfrei für den Baum und schafft Sicherheit für alle Beteiligten.
5. Bruchsicherheitsmessung von Bäumen – Dilatometerverfahren
Bei sichtbaren Schäden an verholzten Sprossteilen kann manchmal durch eine visuelle Beurteilung die Bruchsicherheit der geschädigten Baumteile nicht abschließend geklärt werden.
In solchen Fällen sind weitergehende Untersuchungen erforderlich. Hier gibt es -im Gegensatz zur Standsicherheitsbeurteilung- verschiedene messtechnische Verfahren, von denen das als Dilatometerverfahren bezeichnete Dehnungsmessverfahren verletzungsfrei und statikintegriert ist. Auch bei diesem Messverfahren können die Messergebnisse nur über einen Zugversuch gewonnen werden.
6. Restwanddickebestimmung zur besseren Bruchsicherheitseinschätzung
Nicht immer ist die Möglichkeit zur Durchführung eines Zugversuchs gegeben bzw. in einem wirtschaftlichen Abwägungsprozess kann die Entscheidung zugunsten eines weniger aufwändiges Verfahrens zur weitergehenden Untersuchung eines statikrelevanten Baumdefekts fallen. In solchen Fällen können mit Bohrwiderstandsmessungen Restwanddicken intakten, noch tragenden Holzes bestimmt werden. Auch wenn die Bohrung nur mit einer 3 mm dicken Nadel erfolgt ist die Untersuchung nicht verletzungsfrei.
7. Baumstatik bei Großbaumverpflanzungen
Großbaumverpflanzungen, das heißt die Verpflanzung bereits angewachsener Bäume an einen anderen Standort, sind ab einer bestimmten Baumgröße aus baumbiologischer Sicht durchaus kritisch zu sehen. An ihrem neuen Standort stehen solche Bäume nur noch durch ihr Eigengewicht. Sie müssen gesichert werden. Stürzen die Bäume dann wegen mangelnder Baumsicherungen (Abspannungen) um, können außer an den Bäumen auch Schäden an Personen und Sachen entstehen. Die Abspannungen müssen also auf das Windlastmoment der Bäume abgestimmt werden. Eine ähnliche Problematik ergibt sich alljährlich durch das Aufstellen von großen Weihnachtsbäumen auf Weihnachtsmärkten.
8. Beweissicherungen
Bäume können beschädigt werden, aber auch Schäden verursachen. Eine Kanalverstopfung durch Wurzeln kann die Frage nach dem verursachenden Gehölz aufwerfen, bei einem baumsturzbedingter Personen- oder Sachschaden stellt sich die Frage nach der Vorhersehbarkeit des Baumschadens, Grenzabstände von Gehölzen können zu Nachbarstreitigkeiten führen oder Baumbeschädigungen müssen im Rahmen einer Beweissicherung dokumentiert werden.
9. Baum- und Gehölzwertermittlungen
Gehölze erfüllen in der Regel eine Funktion für das Grundstück, auf dem sie stehen. Werden sie beschädigt oder gar zerstört, können Schadensersatz- bzw. Entschädigungswerte nach dem modifizierten Sachwertverfahren, Methode Koch zum Beispiel für Bäume, Hecken und Ziergehölze ermittelt werden. Die Feststellung solcher monetären Werte ist häufig nach Verkehrsunfällen mit oder anderen unerlaubten Beschädigungen von Bäumen erforderlich.
10. Voruntersuchung von Bäumen bei Bauvorhaben / baumfachliche Baubegleitung
Bäume können geschützt sein durch Eigentumsrechte der Baumbesitzer, durch Baumschutzsatzungen und Naturschutzgesetze sowie Festschreibung in Bebauungsplänen. Außerdem können artenschutzrechtliche Gründe einen Baumerhalt erfordern.
Bei öffentlichen und privaten Bauvorhaben sind wir im Vorfeld beratend und später baubegleitend zum Baumschutz tätig. Die verschiedenen Anforderungen einer Baumaßnahme bringen wir in Einklang mit den Erfordernissen des Baumschutzes – soweit dies möglich ist. Gerade bei privaten Bauvorhaben ist schon im Baugenehmigungsverfahren Konfliktpotenzial gegeben:
- Der Bauherr unterschätzt die mit einer Baumerhaltung verbundenen technischen und wirtschaftlichen Folgen.
- Der planende Architekt unterschätzt den Platzbedarf und die negativen Folgen eines Baugeschehens für Bäume und die mit einem Baumerhalt verbundenen Probleme.
- Den Baugenehmigungsbehörden, denen es bei der Prüfung einer Bauvorantrage oder eines Bauantrages zuweilen in Sachen Baumschutz an der nötigen Sach- und Ortskenntnis fehlt, neigen dazu den Baumschutz überzugewichten.
Wir als Baumsachverständige vermitteln als sachverständige Institution -soweit möglich- zwischen den verschiedenen Belangen.
11. Nährstoffe – Blatt-/Bodenanalysen
Eine Beeinträchtigung der Baumvitalität kann viele Ursachen haben. Dabei kommen sowohl abiotische als auch biotische Schadursachen in Frage. Vor allem an Straßenstandorten können Beeinträchtigungen sowohl durch eine mangelnde Nährstoffverfügbarkeit (pH-Wert) als auch durch Nährstoffmangel gegeben sein. Darüber geben Bodenanalysen auf Hauptnährstoffe, Spurenelemente, Streusalz und pH-Wert Aufschluss. Diese führen wir mit unserem Partnerlabor durch.
12. Gehölzkrankheiten
Ein Kümmern von Bäumen geht häufig einher mit einem Befall durch Parasiten. Bei einem starken Blattlausbefall zum Beispiel sind jedoch meist nicht die Tiere ursächlich für die verringerte Vitalität, sondern andere Ursachen. Ein Massenbefall durch Parasiten findet regelmäßig auf bereits geschwächten Pflanzen statt, selten jedoch auf gesunden und vitalen Pflanzen. Die chemische Keule löst somit auch nicht das Problem. Ob Pilzbefall, absterbende Kronenteile, Ausfluss auf der Rinde, Befall mit Parasiten u.a., wir kennen die Gehölzkrankheiten, können sie einordnen und zielgerichtet Maßnahmen zur Zustandsverbesserung empfehlen – falls möglich.
13. Artenschutz in Baumpflege und Baumkontrolle
Bäume sind Lebensstätte zahlreicher Tierarten und erfordern daher einen verantwortungsvollen Umgang damit. Unser Berufsfeld steht in engem Zusammenhang mit der Naturschutzgesetzgebung und ihren Regelungen zum „Allgemeinen“ und „Besonderen Artenschutz“. Habitatbäume zum Beispiel sind besonders zu schützen.
Artenschutzrechtliche Prüfungen sind nicht Bestandteil von Baumkontrollen sondern gehören als gesonderte Aufgabe in die Hände entsprechender Fachleute oder müssen auf jeden Fall als Zusatzleistung gesondert beauftragt werden. Häufig müssen zudem bei Habitatbäumen die Kronen beklettert werden, was im Rahmen einer terrestrischen Baumkontrolle nicht möglich ist. In unserem Team sind jedoch zwei ausgebildete Ornithologen, die im ehrenamtlichen Naturschutz tätig sind und die mögliche Konflikte erkennen können. Außerdem arbeiten wir mit Fachbüros zusammen, die artenschutzrechtliche Prüfungen vornehmen können.